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Satzung des Verein Camsin e.V.

Präambel

In der heutigen Zeit ist eine fortschreitende Entfremdung des Menschen von seiner ihn umgebenden Natur und den mit ihm darin existierenden Lebewesen zu beobachten.
Für uns Menschen ist die Natur mit ihren Lebewesen aber ein selbstverständlicher und überlebenswichtiger Teil des Lebens: so, wie wir sind, ausgestattet mit unseren Sinnesorganen, unseren Wahrnehmungen und unserer Reaktionsfähigkeit sind wir prädestiniert für die belebte Natur. Wir haben eine Affinität zur Natur und ihrer Lebendigkeit. Sie ist uns ein tief verwurzeltes Grundbedürfnis, sie ist die Garantie für unser Überleben.
Um mit uns selbst Eins zu sein, benötigen wir das Eingebunden-Sein in unsere natürliche Umwelt.

Tiere spielen eine Schlüsselrolle im menschlichen Leben - von ihrer praktischen Funktion als Lieferanten von Nahrung, Bekleidung und Transport oder religiöser Verehrung bis zu einer heute immer stärker werdenden sozialen Rolle, in der Tiere z.B. als Spiel - und Sportgefährte, Beschützer, Theraphiehelfer, zur Rettung und als Jagdgefährte genutzt werden.

Menschen, die mit Tieren leben wissen, wie das Zusammensein mit ihren Partnern Hund, Katze, Pferd und anderen Tieren ihre Lebensqualität bereichert.
Sie bringen ihnen Freude, Zuwendung, sind verlässliche Partner und tragen zu einer ausgeglicheneren Stimmung bei.

Mediziner berichten, dass Menschen die mit Tieren leben, seltener krank werden, ein stärkeres Immunsystem besitzen, ausgeglichener sind und dem Leben insgesamt positiver gegenüber stehen.
Besonders Kinder profitieren in ihrer Entwicklung vom Umgang mit Tieren.
Studien belegen, dass Kinder, die mit Tieren aufwachsen, ein ausgeprägteres Sozialverhalten zeigen und weniger verhaltensaufällig sind gegenüber Kindern, die ohne Tiere aufwachsen.

Aber auch die Natur selber und die nicht-menschlichen Lebewesen in ihr profitieren von einem stärkeren Mitschwingen des Menschen in natürlichen Prozessen.

Die Grundvoraussetzung unserer Arbeit ist die absolute Wertschätzung eines jeden Lebewesens mit seinen Bedürfnissen, aber auch mit seinem Potential für das Ganze.
Der besondere Schwerpunkt der Arbeit des Vereins liegt in der Förderung der Selbstverantwortung des Einzelnen innerhalb der ihn umgebenden Gruppe (Familie, Team, soziale Umwelt, ...) und seiner natürlichen Umwelt, so dass er befähigt wird zur verantwortungsvollen und gestalterischen Teilhabe in allen größeren ihn umgebenden Systemen.
Dies wird durch das Training interaktiver und kommunikativer Fähigkeiten, zum Beispiel im Umgang mit Tieren, erlernt.
Hierbei arbeiten wir ressourcenorientiert und fördern und erweitern somit das Verhaltenspotential von Menschen innerhalb ihrer Umgebung.
Der Mensch soll durch diese Maßnahmen die Chance erhalten, sich als wertvoll für Gemeinschaft und Umwelt mit seinen spezifischen Eigenschaften und Fähigkeiten zu erkennen und diese sinnvoll in seine jeweiligen Umgebung und sozialen Systeme einzubringen. Das Verständnis um eigene Kommunikationsstrukturen und eigene natürliche Fähigkeiten trägt somit zur Entwicklung eines selbstverantwortlichen Handelns und damit im weiteren Sinne zur Demokratisierung innerhalb sozialer Gefüge bei.
Es trägt ebenso dazu bei, dass Menschen gesünder, natürlicher und in größerem Frieden mit sich und der Umwelt leben.

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein trägt den Namen Camsin e.V. und führt nach seiner Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e.V.
2. Er hat den Sitz in Weimar
3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

§ 2 Zweck des Vereins


Zweck des Vereins ist:

  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (z.B. durch Besuchsdienste mit Tieren im Altenheim, Begleitung und Anleitung von Mitarbeitern der Altenhilfe im Bereich Umgang und Einsatz von Tieren; Training sozialer Interaktionsfähigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, auch innerhalb ihrer Familien, z.B. durch systemische Arbeit mit Pferden; Freizeitangebote für Familien, Kinder und Jugendliche.
  •  
  • die Förderung der Erziehung und Bildung ( z.B. durch kommunikations- und interaktionsfördernde Angebote für Familien, insbesondere mit Problemlagen; Training von Selbstverantwortung durch den Umgang mit Tieren; Seminar zum Erlernen angemessener Selbst- und Fremdwahrnehmung; Verbesserung der Kommunikations- und Interaktionsstrukturen innerhalb von Familien; Seminare zur artgerechten Haltung und zum entsprechenden Umgang mit Tieren; umweltpädagogische Bildungsmaßnahmen)
  • die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch Maßnahmen für Menschen mit sozialer Benachteiligung (z.B. durch Kommunikationstrainings, Erlernen von Verantwortung und Strukturen, Erwerb von Alltagskompetenzen) und für seelisch oder körperlich behinderte Menschen (z.B. Förderung des Selbstwertgefühls, der Alltagskompetenzen, der Verantwortung durch das Erlernen von Tierhaltung und Umgang mit Tieren)
  • Förderung des Tierschutzes (z.B. durch Bildungsmaßnahmen zur artgerechten Haltung von Tieren in ihrem sozialen Gefüge über die derzeitig gültigen Tierschutz-Standards hinaus, Wahrung, Weiterentwicklung und Verbreitung der Qualitätsstandards in der Durchführung von tiergestützten Therapien, tiergestützten Aktivitäten und tiergestützter Pädagogik, insbesondere durch Netzwerkarbeit und Weiterbildungen, Vorbildcharakter durch offene Angebote, wie z.B. als Modellprojekt vorbildhafter Tierhaltung für andere Einrichtungen, überregionaler Austausch).
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  • Förderung der Landschaftspflege (z.B. durch Anlegen von Wanderwegen, Beschilderung, Pflege von Streuobstwiesen, naturnahe Beweidungsprojekte in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde.
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Dafür nutzen wir unter anderem Mensch-Tier-Begegnungen und die Heilkräfte der uns umgebenden Natur, aber auch weitere kommunikations- und interaktionsfördernde Angebote aus unterschiedlichen Richtungen. Die Tiere, die uns bei dieser Arbeit unterstützen sollen, müssen in einem gesunden sozialen Gefüge leben und dadurch ihre artspezifische Sensibilität wahren, damit sie in der Interaktion und Kommunikation mit dem Menschen ihre eigenen spezifischen Kompetenzen einbringen können.


§ 3 Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 (1) der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die sich aus den o.g. Zwecken ergeben.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.
  3. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Der überwiegende Tätigkeitsbereich des Vereins liegt im Land Thüringen. Der Verein kann darüber hinaus überall Dienstleistungen anbieten, die dem Vereinszweck dienen. Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit Personen, Organisationen und Institutionen an, deren Arbeit mit seinen Zielen vereinbar ist oder diese fördert. Er steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis oder sonstiger enger Beziehung zu anderen Einrichtungen.

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt. Bei juristischen Personen ist ein Vertreten namentlich zu bestimmen.

  2. Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Wird beabsichtigt, die Aufnahme abzulehnen, ist dem Antragsteller die Möglichkeit der mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbeschlusses steht dem Antragsteller das Recht auf Beschwerde zu, über die die Mitgliederversammlung entscheidet.

  3. Personen, die sich um die Förderung des Vereinszweckes besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss durch den Vorstand wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder aus anderen wichtigen Gründen.
  2. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

  3. Wenn ein Mitglied gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, kann er durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des Beschlusses steht dem Mitglied das Recht auf Beschwerde zu. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 6 Beiträge
Es werden Beiträge erhoben, über Höhe und Änderung der Beiträge entscheidet die Mitgliedsversammlung.


§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung


§ 8 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu 5 weiteren Vorstandsmitgliedern.

  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind jeder für sich berechtigt, den Verein gemäß §26 BGB allein gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten; vereinsintern wird jedoch festgelegt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur dann vertretungsberechtigt ist, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf Dauer von einem Jahr vom Tage der Wahl an gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.

  4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins unter der Beachtung der in der Satzung genannten Zielsetzungen. Er ist zuständig für die Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht eine Zuständigkeit der Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen dieser Satzung besteht. Er bestellt den Geschäftsführer. Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke kann er zudem hauptamtliche Mitarbeiter einstellen und die Höhe der Vergütung regeln.

  5. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

  6. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.

§ 9 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenamtlichen. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.

  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird oder wenn es das Interesse des Vereins erfordert.

  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch einfachen Brief des Vorstandes unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen vor dem Termin mit gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

    4.  Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
    • die Wahl des Vorstandes

    • die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

    • die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages

    • die Entlastung des Vorstandes

    • die Bestellung von zwei Rechnungsprüfern, die dem Vorstand nicht angehören dürfen

    • den Beschluss über den An- und Verkauf von Grundstücken, sowie die Belastung von Grundstücken

    • Satzungsänderungen

    • die Auflösung des Vereins

    • in sonstigen von der Satzung bestimmten Fällen.

  1. Der Vorsitzende des Vorstandes oder sein Stellvertreter leiten die Versammlung. Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Die Mitgliederversammlung beschließt durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außer bei Beschlüssen über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.


§ 10 Protokoll
Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer in der Sitzung zu unterzeichnen.

§ 11 Geschäftsführer
Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss eine nach Persönlichkeit, Ausbildung oder Berufserfahrung für die Vereinszwecke geeignete Fachkraft sein. Aufgaben des Geschäftsführers sind:
  • Vollzug der Beschlüsse des Vorstands
  • Erstellung eines Haushaltsplanes im Einvernehmen mit dem Vorstand
  • Abwicklung des Haushaltsplans
  • Erstellung der Jahresrechnung
  • Erstellung der Zuschuss- und Förderanträge und der Verwendungsnachweise


§ 12 Satzungsänderungen Auflösung des Vereins und Vermögensbildung

  1. Für den Beschluss die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist eine dreiviertel Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an einen oder mehrere andere steuerbegünstigte Vereine, deren Zweck mit "Camsin" e.V. vereinbar ist. Über die Verwendung bestimmt dieMitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit.
 
 
 
 

 
 

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